Patienten begleiten: vor, während und nach
der Operation Verantwortung tragen
Nach abgeschlossenem Medizinstudium und erteilter Approbation können Sie die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt für Anästhesiologie starten. Diese erfolgt in einer von den Landesärztekammern befugten Weiterbildungsstätte.
Fachärzte/innen für Anästhesiologie beherrschen die Allgemein- und Regionalanästhesie einschließlich der Vor- und Nachbehandlung, der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen.
Weiterbildungsinhalt – Facharztweiterbildung
- den Anästhesieverfahren
- der Beurteilung perioperativer Risiken
- Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
- der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild
- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Elektrokardiogramme
- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren:
- im Gebiet Chirurgie
- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade:
- bei intrathorakalen Eingriffen
- bei intrakraniellen Eingriffen
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt für Anästhesiologie dauert in Deutschland mindestens fünf Jahre (60 Monate). In dieser Zeit werden neben der Anästhesiologie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie vermittelt. Darüber hinausgehende Qualifikationen in diesen Bereichen können durch entsprechende Zusatzweiterbildungen erworben werden. Dieser Zeitraum lässt sich realistisch einhalten. Grundsätzlich kann die Weiterbildung in Teilzeit abgeleistet werden, allerdings dauert sie dann entsprechend länger.
Wer seine Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt zunächst in einem anderen Fach begonnen hat, kann sich bis zu 12 Monate für die Anästhesie anerkennen lassen. Umgekehrt werden Weiterbildungszeiten in der Anästhesiologie in nahezu allen Fächern anerkannt und gehen damit ebenfalls nicht verloren.
Haben Sie die vorgeschriebene Mindestweiterbildungszeit erreicht und alle geforderten Leistungen erbracht, zu deren Nachweis/
Im Anschluss hieran beginnt die lebenslange Verpflichtung der Ärztin und des Arztes, sich durch Fortbildungen auf der Höhe des Wissens zu halten (Continous Medical Education, kurz CME).
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1">
- 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden